Altinguel Sachverständigen
03. Februar 2026 · 5 Min.

Wertminderung nach Unfall — wie sie berechnet wird

Auch nach fachgerechter Reparatur bleibt oft ein Minderwert. Wir erklären, wie die Wertminderung ermittelt wird und wer dafür aufkommt.

Was ist die Wertminderung?

Selbst nach fachgerechter Reparatur gilt ein unfallbeschädigtes Fahrzeug am Markt als weniger wert als ein unfallfreies Fahrzeug gleichen Alters und Zustands. Diesen Minderwert bezeichnet man als merkantile Wertminderung — sie wird zusätzlich zu den Reparaturkosten erstattet.

Wie wird die Wertminderung berechnet?

Es gibt verschiedene anerkannte Berechnungsverfahren, die Faktoren wie Fahrzeugalter, Laufleistung, Schadensumfang und betroffene Bauteile berücksichtigen. Der Sachverständige ermittelt die Wertminderung im Rahmen des Schadengutachtens und begründet sie nachvollziehbar.

Ab wann entfällt der Anspruch?

Bei sehr alten Fahrzeugen oder sehr hoher Laufleistung wird häufig keine Wertminderung mehr angesetzt, da der Markt Unfallschäden bei solchen Fahrzeugen kaum noch preislich unterscheidet. Auch bei reinen Bagatellschäden entfällt der Anspruch in der Regel.

Wer zahlt die Wertminderung?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Wertminderung gemeinsam mit den übrigen Schadenspositionen. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag zur Kostenübernahme.

Fragen zu Ihrem konkreten Fall?

Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Einschätzung — sprechen Sie unverbindlich mit uns.

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