Restwert, Zeitwert, Wiederbeschaffungswert — einfach erklärt
Drei Begriffe, die bei einem Totalschaden über Ihre Entschädigung entscheiden. Wir erklären den Unterschied verständlich.
Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert entspricht den Kosten, die nötig wären, um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu erwerben. Er bildet die zentrale Bezugsgröße bei einem wirtschaftlichen Totalschaden.
Restwert
Der Restwert ist der Betrag, den das beschädigte Fahrzeug im aktuellen Zustand noch erzielen würde — etwa durch Verkauf an einen spezialisierten Ankäufer. Die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert ergibt die Entschädigung.
Zeitwert
Der Zeitwert bildet den rechnerischen Wert des Fahrzeugs unter Berücksichtigung von Alter, Zustand und Marktentwicklung ab. Er wird vor allem bei der Kaskoversicherung als Bezugsgröße herangezogen.
Warum die Unterscheidung wichtig ist
Versicherungen kalkulieren mitunter mit überhöhten Restwertangeboten aus bundesweiten Restwertbörsen, um die Entschädigung zu drücken. Als Geschädigte:r sind Sie nicht verpflichtet, ein solches Angebot anzunehmen, wenn Sie das Fahrzeug regional zu einem realistischen Preis verkaufen.
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