Wer zahlt das Kfz-Gutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung. Als Geschädigte:r haben Sie das freie Sachverständigenwahlrecht (§ 249 BGB) — die Kosten für ein unabhängiges Gutachten trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, nicht Sie. Wie sich die Kostenübernahme in anderen Fällen gestaltet, erklären wir hier im Detail.
Kostenübernahme im Überblick
Vier typische Fallkonstellationen
Unverschuldeter Unfall
Gegnerische Haftpflichtversicherung
Sie haben das freie Sachverständigenwahlrecht (§ 249 BGB). Die Kosten für ein unabhängiges Schadengutachten trägt die Versicherung des Unfallgegners vollständig — Sie treten in Vorleistung nur in Ausnahmefällen.
Teilschuld
Anteilige Übernahme
Bei einer festgestellten Mithaftung übernehmen die beteiligten Versicherungen die Kosten entsprechend der Schuldquote. Den verbleibenden Anteil erläutern wir Ihnen transparent vorab.
Selbstverschuldeter Unfall
Eigene Kaskoversicherung oder selbst zu tragen
Ohne gegnerische Haftung übernimmt ggf. Ihre Kaskoversicherung die Kosten, abhängig vom Vertrag. Wir nennen Ihnen die Kosten vorab, damit Sie entscheiden können.
Kosten weiterer Dienstleistungen
Transparentes Festpreisangebot
Für Wertgutachten und weitere Dienstleistungen — etwa Kauf, Verkauf, Erbschaft oder Scheidung — nennen wir Ihnen die Kosten vor Beauftragung als klar kalkulierten Festpreis.
Rechtliche Grundlage
§ 249 BGB & freies Sachverständigenwahlrecht
Nach § 249 BGB haben Sie als Geschädigte:r Anspruch auf Herstellung des Zustands, der ohne das schädigende Ereignis bestünde — dazu gehört auch die Begutachtung durch einen Sachverständigen Ihrer Wahl. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben.
- Sie wählen den Sachverständigen frei
- Die Kosten trägt bei klarer Haftungslage die Gegnerversicherung
- Das Gutachten dient als Grundlage für die vollständige Regulierung
Noch unsicher?
Wir klären Ihre Kostenfrage vorab
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation — wir sagen Ihnen, wer in Ihrem Fall die Kosten trägt, bevor Sie sich entscheiden.
Kostenloses ErstgesprächHäufige Fragen zu den Kosten
Gut zu wissen
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