Altinguel Sachverständigen
Kosten · Transparent & nachvollziehbar

Wer zahlt das Kfz-Gutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung. Als Geschädigte:r haben Sie das freie Sachverständigenwahlrecht (§ 249 BGB) — die Kosten für ein unabhängiges Gutachten trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, nicht Sie. Wie sich die Kostenübernahme in anderen Fällen gestaltet, erklären wir hier im Detail.

Kostenübernahme im Überblick

Vier typische Fallkonstellationen

Unverschuldeter Unfall

Gegnerische Haftpflichtversicherung

Sie haben das freie Sachverständigenwahlrecht (§ 249 BGB). Die Kosten für ein unabhängiges Schadengutachten trägt die Versicherung des Unfallgegners vollständig — Sie treten in Vorleistung nur in Ausnahmefällen.

Teilschuld

Anteilige Übernahme

Bei einer festgestellten Mithaftung übernehmen die beteiligten Versicherungen die Kosten entsprechend der Schuldquote. Den verbleibenden Anteil erläutern wir Ihnen transparent vorab.

Selbstverschuldeter Unfall

Eigene Kaskoversicherung oder selbst zu tragen

Ohne gegnerische Haftung übernimmt ggf. Ihre Kaskoversicherung die Kosten, abhängig vom Vertrag. Wir nennen Ihnen die Kosten vorab, damit Sie entscheiden können.

Kosten weiterer Dienstleistungen

Transparentes Festpreisangebot

Für Wertgutachten und weitere Dienstleistungen — etwa Kauf, Verkauf, Erbschaft oder Scheidung — nennen wir Ihnen die Kosten vor Beauftragung als klar kalkulierten Festpreis.

Rechtliche Grundlage

§ 249 BGB & freies Sachverständigenwahlrecht

Nach § 249 BGB haben Sie als Geschädigte:r Anspruch auf Herstellung des Zustands, der ohne das schädigende Ereignis bestünde — dazu gehört auch die Begutachtung durch einen Sachverständigen Ihrer Wahl. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben.

  • Sie wählen den Sachverständigen frei
  • Die Kosten trägt bei klarer Haftungslage die Gegnerversicherung
  • Das Gutachten dient als Grundlage für die vollständige Regulierung

Noch unsicher?

Wir klären Ihre Kostenfrage vorab

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation — wir sagen Ihnen, wer in Ihrem Fall die Kosten trägt, bevor Sie sich entscheiden.

Kostenloses Erstgespräch

Häufige Fragen zu den Kosten

Gut zu wissen

Bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel nicht: Wir rechnen die Kosten meist direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Details klären wir vor Beauftragung mit Ihnen.

Klären Sie Ihre Kostenfrage unverbindlich

Vereinbaren Sie einen Termin — wir sagen Ihnen ehrlich, wer in Ihrem Fall zahlt.

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