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Rest-, Zeit- und Wiederbeschaffungswert
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden oder nach einem Diebstahl entscheiden drei Werte über Ihre Entschädigung: der Wiederbeschaffungswert (Kosten eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs), der Restwert (Erlös des beschädigten Fahrzeugs) und der Zeitwert. Wir ermitteln alle drei Werte marktgerecht und nachvollziehbar — inklusive Recherche in bundesweiten Restwertbörsen — damit Ihre Versicherung korrekt reguliert.
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Wann brauche ich das?
- Wirtschaftlicher Totalschaden nach einem Unfall
- Fahrzeugdiebstahl
- Streitfälle über die Höhe der Versicherungsleistung
Im Überblick
- Präzise Ermittlung aller relevanten Fahrzeugwerte
- Grundlage für die Schadensregulierung
- Marktgerechte Restwertbörsen-Recherche
Häufige Fragen
Fragen zu Rest-, Zeit- und Wiederbeschaffungswert
Der Zeitwert bildet den rechnerischen Wert des Fahrzeugs ab, der Wiederbeschaffungswert die tatsächlichen Kosten für ein vergleichbares Ersatzfahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt.
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