Wer zahlt das Kfz-Gutachten? Kostenübernahme im Detail
Unverschuldeter Unfall, Teilschuld oder Wertgutachten ohne Unfallbezug: Wer in welchem Fall die Kosten für das Gutachten trägt.
Unverschuldeter Unfall
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die vollständigen Kosten für ein unabhängiges Schadengutachten — als Teil Ihres Anspruchs auf Schadensersatz nach § 249 BGB.
Teilschuld
Bei einer festgestellten Mithaftung teilen sich die beteiligten Versicherungen die Kosten entsprechend der Schuldquote. Den auf Sie entfallenden Anteil erläutern wir Ihnen transparent, bevor Sie uns beauftragen.
Wertgutachten ohne Unfallbezug
Für Wertgutachten etwa bei Kauf, Verkauf, Erbschaft oder Scheidung gibt es keine Versicherung, die die Kosten übernimmt. Hier nennen wir Ihnen die Kosten vorab als klar kalkulierten Festpreis.
Mehr Details zur Kostenübernahme
Eine ausführliche Aufstellung aller Fallkonstellationen finden Sie auf unserer Seite zur Kostenübernahme.
Fragen zu Ihrem konkreten Fall?
Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Einschätzung — sprechen Sie unverbindlich mit uns.
